PDF ist nicht gleich PDF. Es gibt einen PDF ISO Standard. Dieser stellt nicht nur sicher, dass das PDF von allen
Readern angezeigt wird. Er ist das Fundament für ein technisch barrierefreies Dokument.
Darüber hinaus bietet die PDF/UA als zusätzlicher PDF Standard Regeln für die technische Barrierefreiheit in PDFs.
Die WCAG 2.1 bietet die "echten" und nicht technikbasierten Regeln für die Barrierefreiheit und damit einen Mindeststandard für vieles mehr. Beispielsweise das Design, die Verständlichkeit und Kontraste.
Darüber hinaus können zusätzlich Usability Aspekte beachtet werden. Damit wird die bestmögliche Nutzererfahrung gewährleistet. Das ist jedoch keine Pflicht.
PDF/UA steht für Portable Document Format / Universal Accessibility. Formal ist sie als ISO 14289 bekannt und stellt eine
Reihe von Anforderungen für allgemein zugängliche PDFs dar. Mit anderen Worten, wenn dieser normative technische Standard eingehalten wird, können Unternehmen Barrierefreiheit im PDF-Kontext erreichen.
PDF/UA-Anforderungen werden ziemlich spezifisch. Hier sind ein paar Beispiele, um eine Vorstellung davon zu geben, was es braucht, um ein Dokument universell zugänglich zu machen:
Für alle öffentlichen Körperschaften der EU gilt jedoch eine EU-Norm 301 549 und nicht die PDF/UA. Die EN 301549 ist vor allem im Bezug auf Dokumente und Webseiten eine Adaption der WCAG 2.1 AA. Daher stellt sich die Frage, nach was man sich in der Praxis richten sollte? Automatische Prüftools wie der PAC 3 und die Prüfung von Adobe Acrobat Pro richten sich nämlich oft nur nach der PDF/UA.
Das US-Komitee des AIIM hat für PDF/UA eine Zuordnung zwischen den WCAG 2.0-Erfolgskriterien und PDF/UA veröffentlicht, um bei der Orientierung zu helfen. Diese Zuordnung lässt sich leicht auf die WCAG 2.1 erweitern.
Die WCAG Richtlinie bezieht sich auf Audio- und Videoinhalte in getrennter oder gemischter Form. Die PDF/UA konzentriert sich auf das PDF-Dokumentenformat und befasst sich daher nur am Rande mit solchen Inhalten.
Dementsprechend enthält PDF/UA nur ein Minimum an normativen Anforderungen für zeitbasierte Medien. Im Wesentlichen beschränken sich die Anforderungen von PDF/UA auf die Forderung, dass Multimediadateien eine Textbeschreibung enthalten müssen.
PDF-Reader müssen barrierefreie Steuerelemente bereitstellen (sofern überhaupt Steuerelemente vorhanden sind) und die automatische Wiedergabe verbieten.
Somit wird von den Erfolgskriterien der Richtlinie 1.2 nur 1.2.3 teilweise von PDF/UA abgedeckt.
Die WCAG legt Erfolgskriterien für die Bewertung der Barrierefreiheit von Webinhalten fest, während die PDF/UA ganz gezielt Anforderungen für die Bewertung der barrierefreien Nutzung des PDF-Formats festlegt.
Diese Unterscheidung ist grundlegend für das Verständnis der unterschiedlichen Herangehensweise der beiden Standards an die Frage der Unterscheidbarkeit von Inhalten.
Der Schwerpunkt der PDF/UA liegt darauf, Regeln und Normen für eine gut strukturierte Tag-Ebene gemacht werden können, während die WCAG 2.0 eine weitaus größere Kontrolle über das Erscheinungsbild eines bestimmten Inhaltselements voraussetzt.
Das Diagramm der WCAG 2.0-Abdeckung mit PDF/UA für die Erfolgskriterien der Leitlinie 1.4 zeigt, dass die Erfolgskriterien 1.4.1, 1.4.2 und 1.4.4 in PDF/UA vollständig berücksichtigt werden. Die Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.5 bis 1.4.9 werden in PDF/UA überhaupt nicht berücksichtigt.
Die meisten Bestimmungen in 3.2 beziehen sich auf die Einbindung von Skripten.
JavaScript wird in vielen PDF-Dokumenten, insbesondere in Formularen, verwendet, um verschiedene logische, navigatorische und andere Funktionen bereitzustellen, einschließlich Verbesserungen der Barrierefreiheit. Ein Beispiel wäre, die Eingabe bei einem Postleitzahl-Formularfeld auf fünf Zahlen zu begrenzen.
Dennoch sind die Anforderungen an JavaScript aus den zuvor genannten Gründen innerhalb der PDF/UA eng gefasst. Daher hinken sie im Vergleich zu den WCAG Richtlinien 3.2 und 3.3. in ihrer Reichweite hinterher.
Die Erfolgskriterien 3.2.1 und 3.2.2 werden in der PDF/UA nur teilweise angesprochen. Die Erfolgskriterien 3.2.3 bis 3.2.5 werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Der größte Teil der Leitlinie 3.3 ist aus der PDF-Perspektive eine Angelegenheit, die der Autor bei der Gestaltung seines Dokuments berücksichtigen muss, und ist daher nicht PDF-spezifisch.
Wie in "Achieving 2.0 with PDF/UA" dargelegt, befasst sich die PDF/UA im Allgemeinen nicht mit dem visuellen Erscheinungsbild, dem Inhalt oder den Designentscheidungen und verlässt sich nur auf semantische Äquivalente. In diesen Fällen verweist die PDF/UA im Allgemeinen normativ und informativ auf die WCAG 2.0.
Das Erfolgskriterium 3.3.2 ist in der PDF/UA nicht vollständig abgedeckt, während 3.3.1 und 3.3.3 bis 3.3.6 in der PDF/UA überhaupt nicht abgedeckt sind.
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