Die EU-Richtlinie 2102 für barrierefreie Webseiten fordert, dass eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite veröffentlicht wird.
Folgende Informationen sollten in der Erklärung enthalten sein:
Prinzipiell sollten alle Aussagen natürlich korrekt und überprüfbar sein. Die Erklärung sollte mit höchstens zwei Klicks von der Startseite erreichbar sein. Sie kann etwa in der Fußzeile neben der Datenschutz-Erklärung untergebracht werden.
Versucht man Barrierefreiheit nachträglich in Projekte oder Strukturen zu integrieren, ist es oft sehr schwer, den Einstiegspunkt zu finden. Mit unserer Expertise finden wir individuelle Lösungen, um Barrierefreiheit in Ihrem Projekt umzusetzen.
Ermöglichen Sie einer Großzahl an potentiellen Kunden den Zugang zu Ihrer Webseite. Eine barrierefreie Webseite hilft jedoch nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern erhöht die Nutzerfreundlichkeit für jeden. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite.
In Kooperation mit Domingos de Oliveira von netz-barrierefrei.de schulen wir einzeln oder in offenen
Schulungen gezielt die einzelnen Tasks und Skills im
Bereich der digitalen Barrierefreiheit und Digitalisierung.
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