Digitale Barrierefreiheit


Digitale Barrierefreiheit

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Inhalte wie Webseiten und PDF Dokumente können für Menschen mit Behinderungen viele Barrieren aufweisen. Beispielsweise können Menschen mit einer Sehbehinderung schwache Kontraste nur begrenzt wahrnehmen. Ein eingeschränktes Sichtfeld kann es erschweren einen Gesamtüberblick über eine Seite zu bekommen und die Navigation erschweren. Blinde Menschen können rein visuelle Inhalte nicht wahrnehmen und haben somit keinen Zugang zu den enthaltenen Informationen. Menschen mit einer motorischen Behinderung können unter Umständen keine Maus bedienen oder zu kleine Buttons nur schwer ansteuern.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, sich auf unterschiedliche Weise selbstständig durch digitale Inhalte zu navigieren.

Um einen ungehinderten Zugang zu Informationen zu ermöglichen gibt es viele Werkzeuge. Menschen mit einer Sehbehinderung hilft es Inhalte möglichst kontrastreich und übersichtlich darzustellen. Für blinde Menschen gibt es Hilfstechnologien, die beispielsweise Bildschirminhalte vorlesen können. Zusätzlich sollte es für rein visuell dargestellte Informationen Alternativen in Textform geben. Menschen mit einer motorischen Behinderung und blinden Personen, die keine Maus bedienen können sollte eine Alternative geboten werden um durch Webseiten oder Dokumente zu navigieren, zum Beispiel über die Tastatur.

Die Umsetzung solcher Hilfsmittel erleichtert übrigens auch Menschen ohne Behinderung den Umgang mit digitalen Inhalten.

Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit

Für staatliche Einrichtungen, wie Bundes- oder Landesbehörden, gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0). Die BITV ist im Wesentlichen eine Übertragung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Durch die Einhaltung dieser Richtlinien wird der Zugang zu Inhalten für ein breiteres Spektrum von Menschen mit Behinderungen erleichtert, einschließlich Vorkehrungen für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, Menschen mit Bewegungseinschränkungen, Sprachbehinderungen, Lichtempfindliche und Kombinationen davon sowie Vorkehrungen für Menschen mit Lernbehinderungen und kognitiven Einschränkungen. Durch die Befolgung dieser Leitlinien werden Webinhalte oft auch für Benutzer im Allgemeinen besser nutzbar.

Mehr zu den offiziellen Richtlinien
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