Für staatliche Einrichtungen, wie Bundes- oder Landesbehörden, gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0). Die BITV ist im Wesentlichen eine Übertragung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Durch die Einhaltung dieser Richtlinien wird der Zugang zu Inhalten für ein breiteres Spektrum von Menschen mit Behinderungen erleichtert, einschließlich Vorkehrungen für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, Menschen mit Bewegungseinschränkungen, Sprachbehinderungen, Lichtempfindliche und Kombinationen davon sowie Vorkehrungen für Menschen mit Lernbehinderungen und kognitiven Einschränkungen. Durch die Befolgung dieser Leitlinien werden Webinhalte oft auch für Benutzer im Allgemeinen besser nutzbar.
Sie möchten eine Schulung zu geltenden Richtlinien und Gesetzen oder wie Sie Ihren Webauftritt testen. Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular oder eine Mail an kontakt@silta.ai.
Versucht man Barrierefreiheit nachträglich in Projekte oder Strukturen zu integrieren, ist es oft sehr schwer, den Einstiegspunkt zu finden. Mit unserer Expertise finden wir individuelle Lösungen, um Barrierefreiheit in Ihrem Projekt umzusetzen.
Ermöglichen Sie einer Großzahl an potentiellen Kunden den Zugang zu Ihrer Webseite. Eine barrierefreie Webseite hilft jedoch nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern erhöht die Nutzerfreundlichkeit für jeden. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite.
In Kooperation mit Domingos de Oliveira von netz-barrierefrei.de schulen wir einzeln oder in offenen
Schulungen gezielt die einzelnen Tasks und Skills im
Bereich der digitalen Barrierefreiheit und Digitalisierung.
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